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Rechtsgebiete

Wir beraten Sie, um rechtliche Streitigkeiten abzuwenden. Ist ein Rechtsstreit bereits entbrannt, suchen wir für unsere Mandanten zunächst den Weg einer außergerichtlichen Einigung. Ist diese nicht mehr möglich, dann vertreten wir Ihre Interessen vor allen Instanzgerichten in diesen Bereichen:

Zivilrecht

Das Zivilrecht ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich normiert. Zum Zivilrecht gehören unter anderem das Mietrecht, das Familienrecht und arbeitsrechtliche Normen.


Mietrecht

Immer dann, wenn Mieter und Vermieter sich streiten, sind die Normen im Mietrecht einschlägig, denn das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Streitpunkte sind die Nebenkostenabrechnung, die Nichteinhaltung von vertraglichen Pflichten, eine Räumungsklage oder die Schönheitsreparaturen.


Familienrecht

Im Familienrecht geht es häufig um die Scheidung, die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, die Regelung des Versorgungsausgleichs, das Kindschaftsrecht und auch um das Adoptionsrecht. Zum Familienrecht gehören aber auch die Vormundschaft über Minderjährige, das Betreuungsrecht und das Pflegschaftsrecht.

Arbeitsrecht

Auch das Arbeitsrecht bietet ausreichend Anlass, sich zu streiten. Das Arbeitsrecht hat die Normen zum Inhalt, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Es geht um ordentliche und außerordentliche Kündigungen, gegen die sich Arbeitnehmer beispielsweise mit einer Kündigungsschutzklage wehren können. Doch auch der Betriebsrat, Arbeitskampfmaßnahmen und tarifvertragliche Bestimmungen bieten ausreichend Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Normen, die im Zusammenhang mit dem Verkehrswesen auf der Straße, der Schiene, in der Luft und auf dem Wasser in Verbindung stehen. Im Fokus stehen das Straßenverkehrsrecht sowie dessen Rechtsverletzungen, die im günstigsten Fall auch als
Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.


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